Karte des Mostviertels

Der Veranstalter

Club 41 als Serviceclub organisiert Veranstaltungen um die daraus erzielten Erlöse für karitative und wohltätige Zwecke zu verwenden. Alle Tätigkeiten von Organisation und Durchführung der Veranstaltung werden von den Mitgliedern ehrenamtlich und ohne jede Abgeltung durchgeführt.

Ort und Zeit

Die 3/4 Classic ist als 1 und 1/2 Tagesveranstaltung ausgerichtet und findet am 16. und 17. August 2013 statt. Der Start ist am Freitag um 14 Uhr am Hauptplatz in Amstetten und die Zieleinfahrt wird um 19 Uhr erwartet. Am Samstag starten die Fahrzeuge um 9 Uhr am Hauptplatz und erreichen das Ziel beim Autohaus Slawitscheck um ca. 18 Uhr.

Strecke und Charakteristik

Die Veranstaltung wird  Freitag nachmittags und Samstag ganztägig abgehalten.
Der Name ¾ Classics bezieht sich auf die Streckenführung durch das Mostviertel, das Mühlviertel und das Waldviertel.
Die Streckenlänge beträgt gesamt ca.500 km (ca.200 km Freitag, ca.300 km Samstag). Die Veranstaltung wird fast ausschließlich auf Asphaltstrasse durchgeführt. Lediglich Abstellplätze während geplanter Pausen, einzelne Sonderprüfungen sowie mögliche kurzfristige Umleitungen können auch geschotterten Grund aufweisen. Autobahnen werden nicht befahren.

Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist auf 45 km/H ausgelegt.

Es sind Schnittsonderprüfungen und Timingprüfungen , sowie Fahrgeschicklichkeitsprüfungen vorgesehen.
Auf der gesamten Strecke ist die STVO Einzuhalten.


Fahrleitung

Für die Fahrleitung verantwortlich ist Club 41 in Person von Hans Jesacher.

Teilnehmer

Teilnehmen können alle In- und Ausländer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

Ein Team besteht grundsätzlich aus zwei Fahrern (1. Fahrer und 2. Fahrer, Fahrertausch ist daher erlaubt).

Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1983.
Für die Wertung in der Staatsmeisterschaft oder im ÖMVV-Cup ist bei der administrativen Abnahme eine gültige FIVA ID-Card oder ÖMVV-Registrierung vorzulegen.
Youngtimer der Baujahre 1984 bis 1996 können an der Veranstaltung Teilnehmen und werden in einer eigenen Klasse gewertet, nicht jedoch in der Gesamtwertung.

 

Die Fahrzeuge werden in folgende Klassen eingeteilt:

in den FIVA-Klassen    A-D = Klasse I         bis einschließlich Baujahr 1945
                                       E     = Klasse II        Baujahre 1946 bis 1960
                                       F     = Klasse III       Baujahre 1961 bis 1970
                                       G     = Klasse IV       Baujahre 1971 bis 1983
 
Über Entscheidung der Fahrtleitung können Fahrzeuge der Baujahre 1984 bis
1996 - "Youngtimer" -  als Gäste in der Klasse VI an der Veranstaltung teilnehmen.

Abnahmen

Administrative und technische Abnahme findet am Freitag, dem 16.08.2013 in Amstetten

zwischen 10:00 und 13:00 Uhr statt.

Jeder Teilnehmer hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen. Bei der administrativen Abnahme erhalten die Teilnehmer alle Veranstaltungsunterlagen wie Wagenschilder/Startnummern (müssen vor der technischen Abnahme links und rechts an den Autotüren montiert sein) Durchführungsbestimmungen, Roadbook, Startkarte, Zeitplan, Identifikationsschilder etc.

Referenzstrecke

Eine Woche vor der Veranstaltung wird es einen Download mit dem Roadbook der Referenzstrecke geben.

Fahrerbesprechung

Die Fahrerbesprechung findet am Freitag, dem 16.08.2013 um 13.00:00 Uhr in Hotel Exel statt. Die Teilnahme von zumindest einem Fahrer ist Pflicht. Für das zeitgerechte Erscheinen ist selbst Sorge zu tragen.

Starts

Der Start findet am Freitag, 16.08.2013  um 14:01 Uhr und am Samstag, 18.08.2013 um 9:01 am Hauptplatz in Amstetten statt. Für die exakte Einhaltung der Startzeit hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Veranstaltungs-Zeit =GPS-Zeit (unverbindlich kontrollierbar unter +43 81000 1503) und gilt für die gesamte Veranstaltung. Gegen die Zeitnahme gibt es keinen Protest.

Fahrzeiten

Jeder Teilnehmer erhält die Fahrzeit in Form einer Zeittabelle (Bord- oder Startkarte)

vorgeschrieben. Die Sollzeit erfolgt absolut in Minuten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke, als auch auf den Sonderprüfungen beträgt max. 50 km/h.

Kontrollen

In die gesamte Fahrstrecke sind Kontrollen eingebaut. Es sind Zeitkontrollen (ZK),Passierkontrollen (PK), geheime Zeitkontrollen (GZK) und geheime Passierkontrollen (GPK) vorgesehen. Kontollen erfolgen mittels Schlauchmessung oder Lichtschranken.

Kennzeichnung der Zeitkontrollen:

• ca. 200 m vorher = weiße Fahne (Vorwarnung)
• ca. 20 m vorher = gelbe Fahne (hier kann die Zeit abgewartet werden)
• direkt bei ZK = rote Fahne (Ihre selbst errechnete Ankunftsminute – laufende Minute – wird durch Übergabe der Startkarte eingetragen und gilt als Startzeit zur nächsten Etappe)
  laufende Minute: z.B. 15:50:00 bis 15:50,59

 Kennzeichnung der Passierkontrollen

            • ca. 50 m vorher = weiße Fahne (Vorwarnung)
            • direkt bei der PK = grüne Fahne – hier wird lediglich das Passieren bestätigt

 

Wettbewerbsbestimmungen

Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und willigen ein, die Anweisungen der Funktionäre während der gesamten Veranstaltung zu befolgen.
Technische Hilfsmittel, wie Wegstreckenzähler, deren Antrieb mechanisch oder elektromechanisch erfolgt und die über mechanische Zählwerke verfügen, sind erlaubt.
Elektronische Schnitttabellen sind erlaubt, dürfen aber nicht mit dem Wegstreckenzähler verbunden sein.
Uhren: erlaubt sind elektronische Uhren, Funkuhren, soweit diese nur eine Zeitanzeige besitzen (ohne Rechenfunktion für z.Bsp. Entfernung), auch Countdown-Uhren.
Geräte wie Laptops, Navigationsgeräte, SW-01, GPS, Navigationsgeräte oder die Verwendung von Messrädern und Fahrradcomputern sind verboten.

Die Vermessung der Strecke erfolgt mit 10-Meterangaben (kaufmännisch gerundet). Der Beginn und am Schluss einer Sonderprüfung erfolgt in 1-Meter-Angaben und auf exakte Messpunkte (Ortstafeln, Verkehrszeichen etc.) Die Referenzstrecke  wird vorher via Homepage bekannt gegeben.

Gegen die Zeitnehmung, die Kilometrierung und Roadbook ist kein Protest zulässig.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

Nenngeld ist gleich Reuegeld

Fahrvorschriften

Während der Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten. Speziell bei Ortsdurchfahrten ist jeder überflüssige Lärm zu vermeiden.
Eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50-km/h darf nicht überschritten werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer, welche diese Bedingungen nicht einhalten, aus der Wertung zu nehmen. Eine Rückerstattung des Nenngelds oder von Teilen davon ist in einem solchen Fall nicht möglich.

15. Wertung und Ergebnisse

Die Punkte aus Abweichungen zur vorgegebenen Fahrzeit auf den einzelnen Etappen und die erreichten Punkte bei den Sonderprüfungen werden addiert und ergeben eine Gesamtsumme pro Teilnehmer. Auf den Sonderprüfungen, als auch Timingprüfungen wird in Hundertstelsekunden gemessen.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse pro Tag bzw. des Endergebnisses erfolgt durch Aushang:
Dieser erfolgt an einem vorher festgelegten und bekannten Ort und ab dieser Zeit läuft eine 30-minütige Protestfrist (schriftlich - Uhrzeit ist vermerkt).
Streichresultat: ob die schlechteste SP-Zeit wegen Behinderung etc. gestrichen wird, obliegt alleine der Fahrtleitung, es kann aber auch eine Wertung aus dem Durchschnitt der korrekt vorher gefahrenen SPs des Teilnehmers herangezogen werden.
Spätestens bei der administrativen Abnahme muss ein Team eine während der gesamten Veranstaltung erreichbare Mobilnummer bekannt geben, damit  das Team für wichtige Mitteilung der Fahrtleitung erreichbar ist.

16. Fahrerverbindungsmann entfällt.

17. Punktewertung

• Nichteinhalten der vorgeschriebenen Startzeit

02 Punkte

• Abweichungen zur Etappensollzeit pro angefangener Minute zu spät

01 Punkte

• Abweichungen zur Etappensollzeit pro angefangener Minute zu früh

02 Punkte

• Maximal-Punkte pro Etappe

10 Punkte

Die Zeiteintragung der laufenden Minute in die Bordkarte erfolgt mit Übergabe der Bordkarte an den Zeitnehmer!

• Abweichungen zur Sollzeit bei den Sonderprüfungen pro Sekunde

01 Punkte

• Abweichungen zur Sollzeit bei den Sonderprüfungen pro 1/10 Sekunde

0,1 Punkte

• Abweichungen zur Sollzeit bei den Sonderprüfungen pro 1/100 Sekunde

0,01 Punkte

• Maximal-Punkte pro Sonderprüfung

05 Punkte

• Auslassen einer Passier- bzw. geheimen Passierkontrolle

03 Punkte

• Auslassen einer Zeitkontrolle

05 Punkte

• Stehen bleiben vor einem Zeitmessgerät

03 Punkte

• Umwerfen- bzw. Verschieben eines Pylons bei Slalom

0,5 Punkte

• Befahren der Timingprüfung in falscher Richtung

03 Punkte

• bei Timingprüfungen kein Sitzkontakt des Beifahrers

02 Punkte

• Befahren der Strecke nach festgesetzter Sperre

05 Punkte

• Nichteinhaltung der StVO

03 Punkte

• grobe Verstöße gegen die StVO

 Ausschluss

• Verwendung nicht erlaubter Geräte (Elektronik etc.)

20 Punkte

• bei Timingprüfungen: Abfragen der Zeit bei den Zeitnehmern

02 Punkte

Das Team mit der geringsten Gesamtpunkteanzahl, ist der Sieger.

Die Klassenwertungen sind Auszüge aus der Gesamtwertung.

Proteste

Proteste werden nur in schriftlicher Form behandelt. Ein Protestblatt ist im Roadbook vorhanden und dieses muss ausgefüllt samt einer Protestgebühr von EUR 250,00 entweder an den Fahrerverbindungsmann oder die Fahrtleitung übergeben werden. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Protestgebühr in voller Höhe erstattet.

Verkehrsdisziplin – Verantwortung der Fahrer

Die Teilnehmer haben die jeweiligen Bestimmungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung, sowie das Kraftfahrgesetz jederzeit einzuhalten bzw. zu akzeptieren. Da die gesamte Strecke auf öffentlichen, also nicht gesicherten bzw. abgesperrten Straßen stattfindet, sind Tempolimits zu jeder Zeit besonders zu beachten und einzuhalten. Bei etwaigen Verfehlungen der StVO und daraus resultierenden Strafen durch Behörden ist der Fahrer selbst verantwortlich. Eine Schnittgeschwindigkeit von 50 km/h darf nicht überschritten werden, es sei denn in Verbindungsetappen, wenn dies dort zulässig ist.

 

 

Amstetten, am 22.04.2013

Die Fahrtleitung